1. Teilnahmevoraussetzung
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung (Bekleidung, Mountainbike, etc.) mitbringt. Die Teilnahme ist nur mit einem Mountainbike möglich! Jeder Teilnehmer ist für den technisch einwandfreien Zustand seines Mountainbikes (Bremsen, Schaltung, Schrauben, etc.) selbst verantwortlich.
Bei allen Touren besteht Helmpflicht!
Der Leiter der Gruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise, einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des eingezahlten Reisepreises. Der Veranstaltungsleiter bzw. die Tourguides können weiterhin einen Teilnehmer von der geplanten und durchgeführten Tour ganz oder teilweise ausschließen, wenn dieser in unzumutbarer Weise die Veranstaltung stört, Anweisungen nicht befolgt oder dieser mit der bevorstehenden oder durchgeführten Veranstaltung überfordert wird und somit sich oder andere in Gefahr bringt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des eingezahlten Reisepreises.
2. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich erfolgen muss, bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Anmeldeformular aufgeführten Personen einzustehen. Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung / Rechnung zugeschickt, damit wird für uns der Reisevertrag verbindlich. Unsere Reisebedingungen/AGB werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
3. Bezahlung
Mit Eingang unserer Anmeldebestätigung bei Ihnen wird bei Europareisen (Alpenraum, Österreich, Italien, usw.) innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, bei Flugreisen 75 % des Reispreises.
Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist bei allen Reisen der komplette Reisepreis sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Die genauen Zahlungstermine entnehmen Sie der Anmeldebestätigung/Rechnung.
DieReiseunterlagen werden erst nach Eingang des vollen Reisepreises zugeschickt. Ohne Zahlung des vollen Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.
Teilnehmer aus dem Ausland: Die Bezahlung aus dem Ausland hat spesenfrei zu erfolgen, sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Tagestouren können bis spätestens drei Tage vor Beginn der Tour gebucht werden; der Reisepreis ist sofort fällig. Sollte die Tagestour wegen schlechter Wetterbedingungen ausfallen, wird der Reisepreis komplett rückerstattet.
4. Mindestteilnehmerzahl
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 8 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.
Bei Tagestouren gilt das gleiche entsprechend bis drei Tage vor Reisebeginn.
5. Anmeldung und Bestätigung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen der Beschreibung des jeweiligen Programms. Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Fahrtrouten und Zwischenübernachtungen sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wir behalten uns Änderungen des Transportmittels vor, soweit diese dem Reiseteilnehmer zumutbar sind und aus technischen Gründen oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erfolgen. Bei Flugreisen können die Fluggesellschaften kurzfristig die Flugzeiten ändern, es kann deshalb kurzfristig zu Änderungen im Reiseverlauf kommen.
6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und kostenpflichtig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Sofern es dem Reiseveranstalter technisch möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Können Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (wie z. B. behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Ölpreisänderungen, Versicherungszuschlägen oder ähnliches) bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftungsbeschränkung
Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen.
Für Schäden (Gesundheits- sowie Sachschäden), die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.
An allen Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie vom Teilnehmer selbst, von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.
Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tourguide nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Wir haften daher auch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet werden oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung.
Für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck, während der Reise oder beim Transport, übernehmen wir keine Haftung. Wir haften ebenfalls nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden.
10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt; auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
11. Gewährleistung
Sollte eine unserer Reisen trotz aller Bemühungen doch einmal einen Mangel aufweisen, müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zu Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde. Es ist nicht als Mangel anzusehen, wenn Einzelzimmerbucher mal im Doppelzimmer oder Doppelzimmerbucher mal im 3-Bett-Zimmer untergebracht werden müssen. Es ist auch nicht als Mangel anzusehen, wenn Einzel- oder Doppelzimmerbucher auf Berghütten zusammen mit mehreren anderen Teilnehmern in Zimmern oder im Matratzenlager untergebracht werden. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12. Rücktritt vor Reiseantritt
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss uns gegenüber unbedingt schriftlich angezeigt werden. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.
Es gelten folgende Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50,00 €,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 21 Tage vor Reisebeginn 40%,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 60%,
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80%,
bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Bei Tagestouren gelten folgende Stornogebühren:
zwei Tage vor Tourbeginn 30 % des Reisepreises,
ein Tag vor Tourbeginn 50 % des Reisepreises,
am gleichen Tag oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Bei Flugreisen gelten folgende Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Reisebeginn der komplette Flugpreis zuzügl. 80,00 €,
ab 29 Tage vor Reisebeginn der komplette Flugpreis zuzügl. 30% des gesamten Reisepreises,
ab 21 Tage vor Reisebeginn der komplette Flugpreis zuzügl. 40% des gesamten Reisepreises,
ab 14 Tage vor Reisebeginn der komplette Flugpreis zuzügl. 60% des gesamten Reisepreises,
ab 7 Tage vor Reisebeginn der komplette Flugpreis zuzügl. 80% des gesamten Reisepreises,
bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.
13. Umbuchungen
Veranstaltungen können bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn kostenpflichtig (35,- € pro Fall/Person) umgebucht werden (z. B. Änderung von Reisetermin oder Zimmerart). Eine spätere Umbuchung hinsichtlich des Reisetermins ist nur möglich, wenn die bereits gebuchte Reise storniert wird. Die Umbuchung kann eine Nach-/ oder Erstattungszahlung zur Folge haben, da der Veranstaltungspreis zum neu gewählten Termin maßgebend ist. Kontaktieren Sie uns für individuelle Umbuchungsmöglichkeiten.
Eine spätere Umbuchung der Zimmerart ist nur dann möglich, wenn der Leistungsträger (Hotel, Gasthof, Hütte, etc.) eine solche Umbuchung realisieren kann. Die jeweils dafür anfallenden Kosten sind vom Teilnehmer zu erstatten, betragen jedoch mindestens 35,-- €.
14. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände (Streik, extreme Wetterverhältnisse, hoheitliche Anordnungen, etc.), die wir nicht zu vertreten haben, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien von dem Vertrag zurück treten. Der Veranstalter kann in diesem Fall für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Teilnehmer zu tragen.
Scheidet ein Teilnehmer wegen Verletzung, Erkrankung, Ausschluss, körperlicher Überforderung, etc. aus, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Teilnehmer zu tragen.
Bei Ausscheiden eines Teilnehmers wegen Verletzung oder Erkrankung bemühen wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Das gleiche gilt für Tagestouren.
Erscheint ein Teilnehmer bei Flugreisen nicht rechtzeitig vor Abflug und kann deswegen nicht an der Reise teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
15. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
16. Bilder
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Tour geschossene Fotos für Werbezwecke (Internet, Katalog etc.) von alp X bike events genutzt werden dürfen. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, muß er dies schriftlich vor Tourantritt gegenüber alp X bike events zum Ausdruck bringen.
17. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen wie z. B. Hotel etc. auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. AGB stehen auf Anfrage zur Verfügung.
18. Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
19. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann alp X bike events ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
20. Veranstalter
alp X bike events
Markus Huber und Sascha Nikola GbR
Roggensteiner Str. 155
82140 Olching
Tel: 08142/2845950
Fax: 08142/2845555
www.alp-x-bikeevents.de
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